FSS AGB’S

AGB’s der FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ

Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten ausschliesslich für die von der FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ organisierten Anlässe sowie Verkaufsabschlüsse via Internet Shop.
1. Geltungsbereich
Sitz der FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ ist Deitingen.

2. Aufgaben
Zweck der Fussballschule Schweiz ist die Ausbildung junger fussballinteressierter Kinder durch Trainer in unterschiedlichen Übungseinheiten. Die FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ vertreibt Sportartikel via Internetshop.

3. Gebühren
Für die Teilnahme an den angebotenen Programmen werden Gebühren erhoben, die aus der Internetseite und aus anderen Informationsbroschüren zu entnehmen sind. Die Gebühren für das jeweilige Programm sind grundsätzlich im Voraus zu überweisen. Anders geltende Zahlungsmodule sind nur in Absprache mit der FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ möglich. Warenbestellungen aus dem Internetshop sind ausschliesslich im Voraus zu bezahlen.

4. Anmeldung / Angebot
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist termingerecht durch den/die Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Eine mündliche Anmeldung gilt als verbindlich. Eine Anmeldung gilt erst als definitiv, sobald die Gebühren auf das in Punkt 10 erwähnte Konto entrichtet ist, spätestens aber bis 32 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Andererseits gilt eine Anmeldung ebefalls als definitiv, wenn bis 32 Tage vor Beginn der Veranstaltung keine Annullation erfolgt ist. Danach gelten die unter Punkt 5 aufgeführten Bedingungen. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Anmeldungen an Turniere oder Anlässe, welche ein beschränktes Kontingent aufweisen, gelten als Verbindlich, sobald diese per Mail oder Anmeldetalon bei der FSS eintrifft. Annullationen eines Teams werden bis 32 Tage vor Anlassbeginn als gültig betrachtet. Danach muss der nicht erscheinende Klub selbst für ein Ersatzteam besorgt sein. Ein Nichterscheinen eines Teams an einem Anlass der FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ zieht einen Penalty von Fr. 300.00 nach sich. Dieser wird dem fehlbaren Verein in Rechnung gestellt.

5. Annullationen / Widerrufsrecht
Bei Annullation werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 folgende Kosten auf den annullierten Leistungen erhoben:
Fussballcamps/Fussballtage
31–16 Tage vor Reisebeginn: 35% des Preises
15-9 Tage vor Reisebeginn: 50% des Preises
8-2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Preises
1-0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Preises
Events/Turniere
bis 31 Tage vor Event bzw. Turnierbeginn 100% der Teilnahmegebühren
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fussballschule Schweiz) mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (per E-Mail, Kontaktformular oder Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wir werden Ihnen unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Personalisierte Produkte sind vom Widerruf ausgeschlossen, insofern das Produkt in einwandfreiem Zustand geliefert wurde.
Der Widerruf ist zu richten an:      FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ, Neumattstrasse 22b, CH-4543 Deitingen
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Franken nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

6. Abtretung der Bild- und Tonrechte
Die Teilnehmer gestatten der FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ die Nutzung der Fotos und Videos, welche während eines Anlasses der FSS erstellt worden sind, für alle Medien (Print- und Presseerzeugnisse sowie Internet und Film). Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung ist nicht vereinbart. Der Weiterverkauf der Medien ist nicht zulässig. Die FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ versichert, dass jegliches Bildmaterial nicht an Dritte weitergegeben wird und nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen oder in rufschädigender Art verwendet werden.

7. Aufsichtspflicht für Kurse und Lehrgänge
Für die Dauer der Kurse und Veranstaltungen übertragen die Erziehungsberechtigten dem hauptverantwortlichen Übungsleiter die Aufsichtspflicht.

8. Haftung bei Diebstahl
Die FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch, während der gesamten Kursdauer oder Übungseinheit.

9. Haftung bei Krankheit/Unfall
Die FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ übernimmt keine Haftung für Unfall oder Krankheit. Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers.

10. Bankverbindung FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ, Bankverbindung: UBS Solothurn, 4500 Solothurn / SWIFT-BIC: UBSWCHZH80A /
IBAN-Nr.: CH09 0026 2262 1243 1901 Z

11. Domizil und Gerichtsstand Copyright FUSSBALLSCHULE SCHWEIZ, 4543 Deitingen. Alle Rechte vorbehalten. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich Solothurn.